Statuten

Statuten des Vereins Dorffest-Schwerzenbach

I. Name, Sitz und Zweck des Vereins

I. Name, Sitz und Zweck des Vereins

Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „Verein Dorffest-Schwerzenbach“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. Zivilgesetzbuch (ZGB) mit Sitz in Schwerzenbach. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt Dorffeste zu organisieren, die der Bevölkerung von Schwerzenbach zu gute kommen.

II. Mitgliedschaft

Art. 3 Beitritt und Aufname
Mitglieder des Vereins Dorffest-Schwerzenbach können Schwerzenbacher Vereine und Organisationen sein.

Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch den Verein auf Antrag des Vorstandes. Die Vereinsversammlung entscheidet über die endgültige Aufnahme. Ein Beitrittsgesuch kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden; eine Rekursmöglichkeit besteht nicht.

Art 4 Beendigung des Mitgliederverhältnisses
Der Austritt hat durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zu erfolgen, in der Regel auf Ende eines Vereinsjahres. Austretende Mitglieder haben kein Anrecht auf das Vereinsvermögen.

Die Mitgliedschaft endet mit der Auflösung des betreffenden Vereins oder der betreffenden Organisation.

Mitglieder, die den Interessen des Vereins schaden oder das Vereinsleben nachhaltig stören, können von der Vereinsversammlung ausgeschlossen werden.

Art. 5 Rechte und Pflichten
Jeder Mitglieder-Verein, jede Mitglieder-Organisation ist stimmberechtigt und verfügt, unabhängig von der Grösse, über eine Stimme.

An die Vereinsversammlungen entsendet jedes Mitglied eine stimmberechtigte Person.

Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich aktiv am Dorffest 2011 und folgende, beteiligen.

III. Organisation

Art. 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:

– Die Vereinsversammlung
– Der Vorstand
– Die Kontrollstelle

Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Art. 7 Ordentliche Vereinsversammlung
Sie ist das oberste Organ des Vereins, die in der Regel im zweiten Quartal stattfindet.

An der ordentlichen Vereinsversammlung werden folgende Traktanden behandelt:
– Genehmigung des Protokolls der letzten Vereinsversammlung
– Abnahme des Jahresberichtes des Vorstandes
– Abnahme von Jahresrechnung und Budgets
– Wahl des Vorstandes und der Kontrollstelle
– Beschlussfassung über die Durchführung von Dorffesten
– Beschlussfassung über Abgaben an Dorffesten zu Gunsten der Vereinskasse
– Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

Die Einladung zur ordentlichen Vereinsversammlung muss den Mitgliedern mindestens sechzig Tage zum Voraus, unter Bekantgabe der zu behandelnden Geschäfte, zugestellt werden.

Die ordentliche Vereinsversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlussfassungen erfolgen mit einfachem Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Präsidentin oder der Präsident durch Stichentscheid.

Anträge seitens der Mitglieder sind dem Vorstand neunzig Tage vor der Vereinsversammlung schriftlich einzureichen.

Statutenänderungen erfordern eine Zweidrittel-Mehrheit der Stimmenden.

Art. 8 Ausserordentliche Vereinsversammlung
Die Einberufung einer ausserordentlichen Vereinsversammlung können der Vorstand oder sieben Mitglieder unter Angabe des Zweckes verlangen. Diese Versammlung muss innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden.

Art. 9 Vorstand
Die Leitung des Vereins wird einem Vorstand, bestehend aus der Präsidentin/dem Präsidenten und mindestens drei weiteren Vorstandmitgliedern übertragen. Eine Amtsperiode beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

Die Vorstandsmitglieder sollten einem Mitgliederverein angehören und sind zwingend auch Mitglieder des OK-Dorffests. Der Vorstand konstituiert sich selbst, mit Ausnahme des Präsidiums, das durch die ordentliche Vereinsversammlung gewählt wird.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.

Die rechtsverbindliche Unterschrift führt der Präsident, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

Art. 10 Kontrollstelle (Revisionsstelle)
Die Kontrolle der Jahresrechnung erfolgt durch zwei Personen, die nicht zwingend einem Mitgliederverein/einer Mitgliederorganisaton angehören müssen. Sie haben das Recht, jederzeit in die Rechnung und Kasse Einsicht zu nehmen. Sie prüfen das gesamte Rechnungswesen des Vereins und erstatten zu Handen der Vereinsversammlung einen schriftlichen Bericht.

Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl durch die Vereinsversammlung ist möglich.

IV. Finanzen

Art. 11 Finanzierung

Die Einnahmequellen des Vereins sind:

– Vermögen aus früheren Dorffesten
– Ertrag aus zukünftigen Dorffesten
– Sponsorenbeiträge
– Spenden und Zuwendungen
– Beiträge der Gemeinde
– Ertrag des Vereinsvermögens
– Abgabe auf den Erträgen der Mitgliedervereine an den Dorffesten

Mögliche Abgaben werden an der Vereinsversammlung festgelegt.

Art. 12 Haftung
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 13 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist gemeinnützig. Alle Tätigkeiten werden ehrenamtlich ausgeführt. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Auf Antrag des Vorstandes kann die Vereinsversammlung beschliessen, Spesen und/oder Sitzungsgelder zu entrichten.

V. Schlussbestimmungen

Art. 14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch einen Beschluss der Vereinsversammlung erfolgen. Vier Fünftel der anwesenden Mitglieder müssen diesem Beschluss zustimmen.

Über die Verwendung eines allfälligen Liquidationsüberschusses entscheidet die Vereinsversammlung.

Art. 15. Inkraftreten der Statuten
Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsversammlung vom 17.01.2011 angenommen und sofort in Kraft gesetzt worden.

Art. 16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Schwerzenbach

Präsident / Aktuar:
Reto Zogg  /Antonio Spitale

Kontakte

Dorffestverein

info@dorffest-schwerzenbach.ch

Postadresse:

Dorffestverein Schwerzenbach
c/o Michael Meili
Grabenstrasse 2, 8603 Schwerzenbach

Organisation:

Präsident: Michael Meili
Aktuar: James Clements
Finanzen: Thomas Ruch
Revisoren: Pascal Kistler, Walter Widmer

 

OK Dorffest 2023 (?)

Postadresse:

OK Dorffest Schwerzenbach
c/o Michael Meili
Grabenstrasse 2, 8603 Schwerzenbach

Organisation:

Vereine

Unsere Dorfvereine sind das Rückgrat des Dorffests. Sie werden vom OK Dorffest organisatorisch unterstützt.

Dorfvereine:

Detaillierte Angaben zu unseren Vereinen findet man auf der Homepage der Gemeinde
http://www.schwerzenbach.ch/de/freizeitkultur/freizeit/vereinsliste/


Historie: teilnehmende Vereine 2020

Café International


CEVI


Damenturnverein


Elternforum Schule Schwerzenbach


Elterngruppe Windredli


Feuerwehr


Feuerwehrverein


Flötenensemble


Frauenverein


Fussballclub


Männerchor


Männerturnverein


Musikgesellschaft


Pfadi Wildert


Spiel & Spass Verein


Tennisclub


Teredos


reformierte Kirche


katholische Kirche


Glattal Church


Ideen Input

Das Projekt 2020 wurde leider COVID bedingt relativ kurz vor dem Festtermin abgesagt.
An der letzten GV des Dorffestvereins am 19. Juni 2022 wurde ein OK bestimmt, das baldmöglichst (frühestens im Sommer 2023) ein Dorffest organisieren soll.

Wir suchen Ideen, Angebote und Attraktionen für das nächste Fest!

Es gibt Ideen für mögliche Attraktionen, siehe Attraktionenliste <hier klicken>

Ihre Ideen / Inputs sind jederzeit willkommen!

Senden Sie bitte eine Meldung ans OK (praesident@dorffest-schwerzenbach.ch) oder füllen Sie das nachfolgende Formular aus. Das OK wird Ihren Input behandeln und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Festplatz

Festgelände Plan

<Plan des Festgeländes folgt>

Aktivitäten

<Auflistung der Aktivitäten folgt>

Unsere Sponsoren

Ohne unsere Sponsoren wäre ein Dorffest kaum durchführbar, denn die Ortsvereine könnten die notwendige Infrastruktur kaum (vor)finanzieren.

Sponsoring?  Sponsoringmöglichkeiten <hier klicken>


Historie: Unsere Sponsoren 2020

Hauptsponsoren

Meier Tobler AG
https://www.meiertobler.ch/de/
Bahnstrasse 24, Postfach, 8603 Schwerzenbach



Gold-Sponsoren

Denner Partner Schwerzenbach
https://www.denner.ch/de/suche/?form=top&q=8603
Bahnstrasse 18,8603 Schwerzenbach



Silber-Sponsoren

Zindel Beratung Revision Treuhand GmbH
https://www.zindelbrt.ch/
Ifangstrasse 12b, 8603 Schwerzenbach



Sponsorentafel

Gossweiler Ingenieure AG
https://www.gossweiler.com/
Neuhofstrasse 34, 8600 Dübendorf


KIBAG Kanalunterhalt AG
https://www.kibag.ch/de/standort/kibag-kanalunterhalt-faellanden.html
Industriestrasse 30, 8117 Fällanden


Maler Killer AG
www.malerkiller.ch
Bahnstrasse 10, 8603 Schwerzenbach


Inauen  Strassenbau AG
www.inauen-strassenbau.ch
Turbinenweg 5, 8610 Uster


SET Glasbau
http://www.setglasbau.ch/home
Geissbüelstrasse 22, CH-8604 Volketswil/Hegnau


Meier Autofahrschule
http://www.autofahrenlernen.ch/
Bahnstrasse 18 (Im Chimlimärt), 8603 Schwerzenbach


Scheiwiller Baukeramik
https://www.scheiwillerbaukeramik.ch
Gferchstrasse 9a, 8603 Schwerzenbach


Dorf Garage Schwerzenbach
www.dorfgarage-schwerzenbach.ch
Fällandenstrasse 7 • 8603 Schwerzenbach


Bruno Walliser Kaminfeger AG
www.brunowalliser.ch
Hardstr. 11, 8604 Volketswil



Bandenwerbung

Merlin Gärten
http://merlingaerten.ch/
Rumlikerstrasse 30, 8320 Fehraltorf


Apodro Drogerie Schwerzenbach
https://www.apodro.ch/1567-apodro-drogerie-schwerzenbach
Bahnstrasse 16, 8603 Schwerzenbach


Konditorei Hotz, Dübendorf
https://www.konditorei-hotz.ch/konditorei
Filiale Schwerzenbach
Im Einkaufszentrum Chimlimärt, 8603 Schwerzenbach


Morf AG
www.morf-ag.ch
Eisenwarengeschäft
Aspstrasse 6, 8154 Oberglatt


Maler Killer AG
www.malerkiller.ch
Bahnstrasse 10, 8603 Schwerzenbach


KFC Volketswil
https://www.eat.ch/restaurant/kfc-volketswil
Industriestrasse 16A, 8604 Volketswil


ADH Haushaltgeräte AG
https://www.adh.ch/
8132 Egg bei Zürich


Fürst und Zünd Elektro AG
https://www.fz-elektroag.ch/
Geissbüelstrasse 18, 8604 Volketswil


Fürst Gebäudetechnik GmbH
https://www.fz-gebaeudetechnik.ch/
Geissbüelstrasse 18, 8604 Volketswil


PETRIG AG, Metallbau, Sanitär, Werkleitungsbau
https://www.petrig-ag.ch
Zürcherstrasse 16, 8604 Hegnau-Volketswil


HALTER AG, Heizung – Sanitär – Klima
https://www.halterag.ch/
Alte Landstrasse 12, 8600 Dübendorf


Coiffeur Gjo
https://www.coiffeur-gjo.ch
Bahnstrasse 16, 8603 Schwerzenbach


Meili Sanitär GmbH
https://www.meili-sanitaer.ch/


Garage Bosshardt AG, Fällanden
https://www.garage-bosshardt.ch/
Schwerzenbachstrasse 41 8117 Fällanden


Erich Staubli Getränke, Uster
https://www.staubligetraenke.ch/
Seestrasse 165, 8610 Uster


Soreco AG
www.soreco.ch
Ringstrasse 7, 8603 Schwerzenbach



freier Sponsorenbeitrag

Fr. 500.–
GGA Maur
https://www.gga.ch/
Binzstrasse 1, 8122 Binz


Fr. 200.–
KIBAG Kanalunterhalt AG
https://www.kibag.ch/de/standort/kibag-kanalunterhalt-faellanden.html
Industriestrasse 30, 8117 Fällanden


Fr. 100.–
New West Betriebs AG
Ifangstrasse 2, 8603 Schwerzenbach


Fr. 100.–
Parafigura Miriam Frey
www.parafigura.com
Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf


Fr. 100.–
IMHOFBIO AG
https://imhofbio.ch/de/
Eichhof, 8603 Schwerzenbach


Wir bedanken uns bei unseren Sponsoren herzlich für die Unterstützung!


Koordination&Termine

Termine:

  • 19.06.2022: GV des Dorffestvereins. Beschluss: Es soll baldmöglichst wieder ein Dorffest stattfinden (frühestens im 2023) –> erledigt
  • 20.06.2022: Formation des OK2020 –> erledigt

Diese Seite wird laufend entsprechend dem Projektfortschritt aktualisiert.

 


Historie zur Erinnerung: Termine Projekt 2020:

  • 19.11.2018: Formation des OK2020 –> erledigt
  • 26.11.2018: Information der Dorfvereine, erste Abstimmungen –> erledigt
  • 31.12.2018: Homepage DRAFT –> erledigt
  • 15.01.2019: Versand der Anforderungsliste <hier klicken> an die Vereine –> erledigt
  • 15.01.2019: Homepage aufgeschaltet –> erledigt
  • 08.04.2019: Abschluss Eingabe Anforderungen ans OK –> erledigt
  • 30.4.2019: Bewilligung Strassensperre einholen –> erledigt
  • 03.05.2019: GV Dorffestverein –> erledigt
  • 03.05.2019: Start Marketing/Sponsoring –> erledigt
  • 02.09.2019: Inputs konsolidieren / Abstimmung –> erledigt
  • 30.09.219: Anschreiben Sponsoren –> erledigt
  • Erarbeitung “Durchführungsbestimmungen” für 2020 –> erledigt
  • Zusammenstellung Attraktionen / Erarbeitung Platzkonzept Entwurf –> erledigt
  • 04.11.2019: Vereinsinfo –> erledigt
  • Feinkonzept inkl. Attraktionen –> erledigt
  • 30.04.2020: Absage Dorffest 2020 wegen CORONA Restriktionen
    <Absage im pdf Format hier klicken>
  • 15.05.2020: GV Dorffestverein, letzte Koordination Dorffest –> erledigt, schriftlich
  • def. Bestellung Material –> obsolet
  • Festprogramm / Festführer etc. –> obsolet